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GEWÄHRLEISTUNGEN – UNSER MARKENANSPRUCH

  • Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist Andreas Mohrbacher zuständig. Wir hoffen, dass keiner dieser Fälle eintritt und wünschen Ihnen viel Freude mit unserem Produkt

  • Wir als Fachhändler hochwertiger Markenprodukte liefern Ihnen geprüfte Qualität.

    Aus diesem Grund verlängern wir die Garantie auf die Funktion auf insgesamt 2 Jahre ab dem Tag des Kaufes (Verkaufsbeleg). Diese verlängerte Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Pumpe zusammen mit einer unsere Saugleitung oder einem in der Bauart und Funktion vergleichbaren Modell eines anderen Herstellers nach geltende Regel DIN 1989 verwendet wurde. Für alle weiteren Produkte und Bauteile gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Verwendung oder Installation, insbesondere bei zu geringem Saugquerschnitt <1", in der Länge über 15 m verlegte Saugleitung oder bei nicht durch schwimmende Entnahme vorgefiltert Fördermedium die gesetzliche Gewährleistung eingeschränkt werden kann.

  • Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Hierbei behalten wir uns eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich vor. Die Gewährleistung ist im ersten Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 2. Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung um 40 % des Kaufpreises.

  • Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d.h. die Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 2 Jahre nach Kaufdatum.

  • Im Fall einer berechtigten Mängelrüge sind die o.g. Leistungen innerhalb des ersten Jahres durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.

  • Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung herrühren. Auch haften wir nicht für Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).

  • Beschädigungen an Lauf.- und Leiträder erkennt Andreas Mohrbacher grundsätzlich nicht als Beanstandungsgrund an. Sie entstehen durch verunreinigtes Fördermedium und stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Ebenso der Bruch des Rückschlagventils im KIT 02, durch Tackten bzw. ständiges Ein.- Ausschalten der Pumpe infolge undichter Entnahmestellen. Daher werden diese Aspekte nicht als Reklamation anerkannt.

  • Stark verschmutzte Pumpen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.